Allgemeine Schmerztherapie
• Strukturierte medikamentöse Therapie und richtige Einnahme
• Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
• Medikamenten- Infusionstherapie
• Therapeutische Lokalanästhesie/ Neuraltherapie
• Periphere Nervenblockaden
• Rückenmarksnahe Blockaden
• Akupunktur
Migränetherapie
• Medikamentöse prophylaktische und Akuttherapie
• TENS und transkutane gezielte Neuromodulation
• Therapie mit Botulinumtoxin bei chronischer Migräne nach Versagen medikamentöser Prophylaxen
• Therapie mit monoklonalen Antikörpern (CGRP- Antagonisten) nach Versagen mehrerer konventioneller Therapieansätze
Neurostimulation
• Medizinische Betreuung und Überwachung der Funktion von durch unsere Praxis implantierten Stimulationsgeräten/ -Generatoren
Capsaicin Pflaster Therapie
• bei lokalen oder radikulären Nervenschmerzen
• Circa 2 stündige Behandlungsdauer
• Unter intravenöser Infusion von Schmerzmitteln Aufbringen des Pflasters für ca. 60 Minuten
• Abwaschen mit speziellen Waschsyndet
• Nachfolgende Kühlung über 24 Stunden mit Kühlelement
Individuelle Gesundheitsleistungen
• keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
• Gelenkeinspritzung mit Hyaluronsäure
• Magnetfeldtherapie
• Kinesiotaping
• Biofeedback Therapie
Therapie mit Cannabinoiden
• Nur im von uns als medizinisch sinnvoll erachteten Einzelfall
• Nicht „mal zum Ausprobieren“
• Vornehmlich mit oraler Therapie (Kapseln, ölige Lösung) und nicht inhalativ
• Ausschließlich zur Schmerzbekämpfung spezieller Schmerzsyndrome
Unsere Ausschlüsse einer Cannabinoid Therapie:
• Rauchen zusammen mit Tabak = Polytoxykomanie
• Cannabisgebrauch „weil ich mich besser fühle“ = Lifestyle Droge und kein gezielt medizinischer Einsatz gegen Schmerzen
• Leberfunktionsstörungen
• Psychiatrische Erkrankungen
• Sucht oder vorangegangener Substanz Fehlgebrauch
Beachten Sie dazu bitte:
Die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse/Versicherung muss von Ihnen beantragt werden.
Die Krankenkasse/Versicherung entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben.
Diese sind zum Beispiel:
• Ausschöpfung aller herkömmlich verfügbaren Medikamente/ Methoden zur Schmerzbekämpfung
• Ausreichende Aussicht auf positive Wirkung
• Kein Einsatz bei ADHS oder anderen im Vordergrund stehenden psychiatrischen Erkrankungen
Vgl. Sozialgerichtsurteil Berlin (Az.: L 16 KR 504/18 BER)
Das Sozialgericht Berlin bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. „Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung“.